„Der hohe Spezialisierungsgrad, ein Fokus auf das Wesentliche und eine effiziente Arbeitsweise bilden die Grundlage für eine optimale Bearbeitung der Mandate.“

Soeren Eckhoff ist Anwalt für Insolvenzrecht in Bremen und Berlin. Seine Themen: Geschäftsführerhaftung, Sanierungsberatung, Insolvenzantrag
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht

Rechtsanwalt Soeren Eckhoff
Ihr Anwalt für Insolvenzrecht mit
Kanzlei in Bremen und Berlin.

Im Laufe meiner 15-jährigen Berufserfahrung als Rechtsanwalt habe ich mich auf die Bereiche Insolvenzrecht und Sanierungsberatung spezialisiert. Mit meiner Berufserfahrung und meinem Fachwissen als Anwalt für Insolvenzrecht in Bremen und Berlin unterstütze ich Sie kompetent und zuverlässig in allen insolvenzrechtlichen Belangen.

Mein Beratungsfeld für schuldnerische Unternehmen erstreckt sich von der Sanierungsberatung, Unterstützung bei der Eigenverwaltung oder Restrukturierung in StaRUG-Verfahren bis zur Beratung bei der Antragstellung und Vertretung im Insolvenzverfahren. Sofern Sie von einem Insolvenzverwalter, einer Krankenkasse oder Gläubigern in Anspruch genommen werden, setze ich mich für Sie zur Vermeidung der persönlichen Haftung ein. Sollte infolge des Insolvenzereignisses ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sein, nehme ich als Anwalt für Insolvenzrecht Ihre Rechte wahr.

Im Bereich der Privatinsolvenz berate ich bei der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern, stelle gegebenenfalls den Insolvenzantrag und stehe auch im eröffneten Insolvenzverfahren und in der Wohlverhaltensphase als Verfahrensbevollmächtiger an Ihrer Seite, damit Sie das Ziel, die Erteilung der Restschuldbefreiung, erreichen.

Gläubiger unterstütze ich in Insolvenzverfahren bei der Anmeldung von Forderungen, der Sicherung der Aus- und Absonderungsrechten und der Vertretung bei Gläubigerversammlungen. Werden Sie vom Insolvenzverwalter im Wege der Insolvenzanfechtung in Anspruch genommen, übernehme ich als Anwalt für Insolvenzrecht die Abwehr der Ansprüche.

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Der Geschäftsanteil einer GmbH in der Insolvenzmasse

Der Beitrag zeigt auf, welche Rechte der Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Gesellschafters im Zusammenhang mit dem Geschäftsanteil ausüben kann und wie die Verwertbarkeit des Geschäftsanteils eingeschränkt werden kann.

Die Krise in der Pflegebranche

Der Beitrag zeigt die Gründe für die derzeitige Krise in der Pflegebranche sowie Lösungsmöglichkeiten auf.

Neue Verbindlichkeiten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Ist nach der Rücknahme des Antrages auf Restschuldbefreiung ein erneuter Antrag ohne Sperrfrist möglich?

Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob ein Antrag auf Restschuldbefreiung zurückgenommen werden kann, ohne dass eine Sperrfrist für einen neuen Insolvenzantrag eintritt. Dies kann dann erforderlich sein, wenn im Insolvenzverfahren neue Verbindlichkeiten hinzugekommen sind. Im Ergebnis ist das möglich, wenn die neuen Verbindlichkeiten nicht unangemessen sind.